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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2218
OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.02.2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 14 UF 175/09 (https://dejure.org/2010,2218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    FGG-Familiensache: Isolierte Anfechtbarkeit einer Kostenendentscheidung; Anforderung an das Rechtsmittel bei einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1
    Zulässigkeit der isolierten Kostenbeschwerde in dem FamFG unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 711
  • FamRZ 2010, 1466
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 03.11.2009 - 18 UF 243/09

    Kostengrundentscheidung: (Un-)Zulässigkeit der isolierten Anfechtung im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.02.2010 - 14 UF 175/09
    Abweichend von der früheren Regelung (vgl. § 20 Abs. 1 S. 1 FGG) lässt das seit September geltende FamFG auch dann eine Anfechtung der Kostenentscheidung zu, wenn gegen den Beschluss in der Hauptsache kein Rechtsmittel eingelegt wird (OLG Stuttgart NJW 2010, 383).

    Dementsprechend wird teilweise auch die Ansicht vertreten, dass in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Beschwerde unabhängig vom Wert zulässig sei (Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2. Aufl. § 5 Rn. 15; Schneider in Friederici/Kemper, Familienverfahrensrecht § 82 Rn. 4; Zöller/Feskorn § 61 FamFG Rn. 6; Zöller/Herget § 82 FamFG Rn. 5; Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, § 81 Rn. 33; Schneider, FamFR 2010, 17).

    Diese Auslegung entspricht der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung (Unger in Schulte-Bunert/Weinreich § 61 FamFG Rn. 3; Koritz in Münchener-Kommentar ZPO (FamFG), § 61 Rn. 3; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 16. Aufl. § 61 Rn. 4; Müther in Bork/Jacoby/Schwab FamFG § 81 Rn. 21; Klußmann in Friederici/Kemper § 61 Rn. 61; Abramenko in Prütting/Helms FamFG § 61 Rn. 7; Gottwald in Bassenge/Roth FamFG/RPflG 12. Aufl. § 61 Rn. 5; dem folgend OLG Stuttgart NJW 2010, 383).

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    (1) Nach einer überwiegend von der Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretenen Ansicht stellt die Anfechtung der Kostenentscheidung auch dann eine vermögensrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 61 Abs. 1 FamFG dar, wenn es sich bei der Hauptsache - wie hier - um eine nicht vermögensrechtliche Angelegenheit handelt, weshalb die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG auch für solche Kostenbeschwerden gelte (OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 943, 944; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 664, 665; OLG Hamburg FamRZ 2010, 665, 666; OLG München FamRZ 2010, 1465, 1466; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1695, 1696; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 1835, 1836; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 1466; OLG Köln FamRZ 2010, 1834, 1835; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 1835; Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 61 Rn. 1; Keidel/Meyer-Holz FamFG § 61 Rn. 4; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 2. Aufl. § 61 Rn. 3; BeckOK FamFG-Gutjahr [Stand: 1. April 2013] § 61 Rn. 5 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.06.2010 - 9 UF 49/10

    Gewaltschutzsache: Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Ob bei einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung stets der Beschwerdewert von 600 EUR (§ 61 Abs. 1 FamFG) überschritten sein muss oder ob dann, wenn - wie im Streitfall - eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit betroffen ist (Zöller - Feskorn, aaO, § 61. Rz. 5), von dem Erfordernis einer Mindestbeschwer abzusehen ist (vgl. zum Meinungsstand OLG Oldenburg, Beschl.v. 26. Februar 2010, 14 UF 175/09; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 664; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl.v. 10. Mai 2010, 6 UF 27/10, m.w.N.; Zöller - Herget, aaO, § 82, Rz. 5, m.w.N.), kann vorliegend dahinstehen, da unter den gegebenen Umständen nach Maßgabe der Kostenberechnung der Prozessbevollmächtigen des Antragsgegners und des gesamten Kosteninteresses des Antragstellers die Mindestbeschwer erreicht wäre.
  • OLG Celle, 26.04.2010 - 15 UF 40/10

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren in Übergangsfällen

    Der nach § 61 Abs. 1 auch für die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung maßgebliche Beschwerdewert von 600 EUR (vgl. OLG Oldenburg Beschluss vom 26. Februar 2010 - 14 UF 175/09 - zitiert nach juris) wird bereits durch die Kosten des Abstammungsgutachtens von 714 EUR erreicht, weil der Beteiligte zu 3 mit seiner Beschwerde beantragt, der Beteiligten zu 2 die Kosten insgesamt aufzuerlegen.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9421
OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10 (https://dejure.org/2010,9421)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.03.2010 - 7 WF 237/10 (https://dejure.org/2010,9421)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. März 2010 - 7 WF 237/10 (https://dejure.org/2010,9421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 51 Abs. 3 Satz 1, 57 Satz 2 FamFG; Art. 111 Abs. 1 FGGRG

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung auf Zuweisung der Ehewohnung nach neuem Recht: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Zuweisung der gesamten Wohnung

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 51 Abs. 3; FamFG § 57
    Antrag auf Erlass einer einstweiliger Anordnung nach dem 1. September 2009 begründet Eigenständigkeit des Verfahrens der einstweiligen Anordnung i.S. der Übergangsvorschriften zum FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit neuen Rechts bzgl. Verfahrens- und Kostengesetzen im Falle der Erhebung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Einleitung des Hauptsacheverfahrens zu einem Zeitpunkt vor dem 01.09.2009

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht im einstweiligen Anordnungsverfahren in Übergangsfällen; Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangenen einstweiligen Anordnung in einer Ehewohnungssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 103 F 2898/07
  • OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1662
  • MDR 2010, 711
  • FamRZ 2010, 1463
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 29.10.2009 - 17 WF 235/09

    Elterliche Sorge: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.03.2010 - 7 WF 237/10
    Da nach dem ab 1. September 2009 gültigen Recht das einstweilige Anordnungsverfahren ein selbständiges Verfahren darstellt (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG), wurde demzufolge ein solches selbständiges Verfahren eingeleitet und kein nach dem bisherigen Recht nur im Zusammenhang mit einer Hauptsache zulässiges einstweiliges Anordnungsverfahren (Musielak/Borth aaO Einl. 92; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl., Einl. FamFG Rn 45; Prütting/Helms, FamFG, 2009, Art. 111 FGG-RG Rn 5; anders für den Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vom Amts wegen: OLG Stuttgart, Beschluss v. 29. Oktober 2009, Az.: 17 WF 235/09).
  • OLG Jena, 03.08.2011 - 1 UF 369/11

    Familiengerichtliches Verfahren: Sofortige Beschwerde gegen eine einstweilige

    Zur Begründung wird ausgeführt, da nach dem ab dem 01.09.2009 gültigen Recht das einstweilige Anordnungsverfahren ein selbständiges Verfahren darstellt (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamFG), sei demzufolge ein solches Verfahren und kein nach dem bisherigen Recht nur im Zusammenhang mit einer Hauptsache zulässiges einstweiliges Anordnungsverfahren eingeleitet worden (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1463; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, Einl., Rn. 92; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Auflage, Einl. FamFG Rn 45; Prütting/ Helms, FamFG, 2009, Art. 111 FGG-RG, Rn 5).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23821
OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 321a Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Frist für die Erhebung der Gegenvorstellung bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a Abs. 2 S. 1 Hs. 1
    Frist für die Erhebung der Gegenvorstellung bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs in der Beschwerdeinstanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 4 O 1658/07
  • OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 889
  • MDR 2010, 711
  • FamRZ 2010, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Will der in der Beschwerdeinstanz unterlegene Prozesskostenhilfe nachsuchende Antragsteller nicht die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern die Verletzung eines anderen Verfahrensgrundrechts geltend machen (etwa einen Verstoß gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz des gesetzlichen Richters), steht ihm auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.04 der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung, die - anders als die außerordentliche Beschwerde (BGHZ 150, 133, 135 ff.) - in einem solchen Fall statthaft ist (BGH NJW-RR 2007, 1654).

    Mit dem Anhörungsrügengesetz sollte nämlich keine Aussage zu der Frage getroffen werden, wie die Gerichte künftig mit Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte als des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör umgehen sollten; insbesondere der bisher in diesen Fällen zur Anwendung gekommene außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung sollte durch das Anhörungsrügengesetz nicht ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 2007, 1654 unter Hinweis auf BT-Dr 15/3706, S. 14).

    Nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die für die Erhebung der Gegenvorstellung in den vorgenannten Fällen einzuhaltende Frist der analogen Anwendung des § 321 a Abs. 2 ZPO zu entnehmen (BGH NJW-RR 2007, 1654); sie beträgt also 2 Wochen.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Will der in der Beschwerdeinstanz unterlegene Prozesskostenhilfe nachsuchende Antragsteller nicht die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern die Verletzung eines anderen Verfahrensgrundrechts geltend machen (etwa einen Verstoß gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz des gesetzlichen Richters), steht ihm auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.04 der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung, die - anders als die außerordentliche Beschwerde (BGHZ 150, 133, 135 ff.) - in einem solchen Fall statthaft ist (BGH NJW-RR 2007, 1654).

    Für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung zu korrigieren, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit nämlich eine zeitliche Grenze geben (BGHZ 150, 133, 137).

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Mit dem Anhörungsrügengesetz sollte nämlich keine Aussage zu der Frage getroffen werden, wie die Gerichte künftig mit Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte als des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör umgehen sollten; insbesondere der bisher in diesen Fällen zur Anwendung gekommene außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung sollte durch das Anhörungsrügengesetz nicht ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 2007, 1654 unter Hinweis auf BT-Dr 15/3706, S. 14).
  • OLG Naumburg, 03.08.2006 - 14 WF 112/06

    Anhörungsrüge auch zulässig im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Die Anhörungsrüge des § 321 a ZPO findet auch auf Beschwerdeentscheidungen der Oberlandesgerichte in Prozesskostenhilfeverfahren statt, weil die Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts die Instanz abschließt und unanfechtbar ist, also keinem Rechtsmittel oder ordentlichem Rechtsbehelf unterliegt (OLG Naumburg, FamRZ 2007, 917 f.; Thomas/Putzo/Reichold, Komm. zur ZPO, 29. Aufl. 2008, § 321 a Rn. 2 m.w.N.).
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